AGB’s

Teil A

§ 1 Geltungsbereich

Nachfolgender Teil A dieser Geschäftsbedingungen regelt den Erwerb von Wertgutscheinen im Online-Shop der Cafe W GmbH, Universitätsplatz 7/8, 18055 Rostock (Verkäuferin) durch den Käufer sowie die Gültigkeit und die Einlösung/Nutzung der erworbenen Gutscheine. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Soweit der Käufer bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Käufer sie aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot der Verkäuferin verbunden.

  2. Erst die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an die Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Zur Bestellung kann der Käufer auf der Website der Verkäuferin einen Gutschein mit dem von ihm gewünschten Guthaben in den Warenkorb legen und seine persönlichen Daten angeben. Anschließend bestätigt der Käufer seine Auswahl, wählt die von ihm gewünschte Zahlungsmethode und gibt durch Klicken des Kaufen-Buttons ein verbindliches Kaufangebot ab.

  3. Nach Abgabe des Angebots erfolgt eine Vertragsannahme durch die Verkäuferin erst konkludent durch Übersendung des Gutscheins an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse.

  4. Mit Übersendung des Gutscheins erhält der Käufer nochmals eine Zusammenfassung der Bestellung, die Widerrufsbelehrung sowie diese AGB.

§ 3 Erwerb und Zahlung

  1. Der Gutschein ist lediglich in digitaler Form erhältlich.

  2. Nach Abschluss des Kaufvertrages über den digitalen Gutschein erhält der Käufer den Gutschein als PDF-Datei per E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse.

  3. Der Gutschein ist nicht personalisiert.

  4. Die Bezahlung erfolgt mittels:

  • Kreditkarte

  • PayPal

  • Sofortüberweisung

  • Lastschrift

Mit Angabe der Kreditkartennummer in der Bestellung sind wir ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von Ihrem in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto einzuziehen.

§ 4 Gültigkeit und Einlösung des Gutscheins

  1. Der Gutschein kann ausschließlich im Geschäft der Verkäuferin (Café Plaza, Universitätsplatz 7, 18055 Rostock) eingelöst werden.

  2. Das in dem Gutschein verbriefte Guthaben kann entweder vollständig, mit Zuzahlung des Einlösenden bei einem überschießenden Betrag oder in Teilbeträgen eingelöst werden. Das Restguthaben verbleibt auf dem Gutschein. Der Restbetrag wird durch die Mitarbeitenden vor Ort auf dem Gutschein und im System der Verkäuferin vermerkt.

  3. Zum Einlösen des Gutscheins muss das zugesandte PDF-Dokument bei Bezahlung ausgedruckt vorgelegt werden.

  4. Eine Auszahlung des im Gutschein verbrieften Guthabens oder Restguthabens an den Käufer oder den Einlösenden ist ausgeschlossen. Daneben ist eine Verzinsung des Guthabens ebenfalls ausgeschlossen.

  5. Der Gutschein kann lediglich für den Kauf von Speisen und Getränken eingelöst werden, nicht jedoch für den Kauf weiterer Gutscheine. Guthaben mehrerer Gutscheine dürfen zur Zahlung von Speisen und Getränken kombiniert werden.

  6. Das im Gutschein verbriefte Guthaben ist wie Bargeld zu behandeln.

  7. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren, d. h. die Gültigkeit des Gutscheins endet drei Jahre nach Erwerb des Gutscheins. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

  8. Wenn das im Gutschein verbriefte Guthaben oder Restguthaben aufgebraucht ist, verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

§ 5 Übertragbarkeit

Der Gutschein ist auf eine andere Person als den Käufer übertragbar. Die Verkäuferin kann somit mit befreiender Wirkung an den jeweiligen tatsächlichen Inhaber des Gutscheins leisten.

§ 6 Lieferung

  1. Der Gutschein wird innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss als PDF-Datei an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse versendet.

  2. Ist die Lieferung oder sonstige Leistung durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag etc.) dauerhaft unmöglich, ist die Leistungspflicht der Verkäuferin ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden dem Käufer unverzüglich erstattet.

  3. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie höherer Gewalt, die außerhalb des Willens der Verkäuferin liegen, z. B. Betriebsstörungen - insbesondere bei Betriebsschließungen oder aufgrund behördlicher Anordnungen -, witterungsbedingte Unterbrechungen der Leistungserbringung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Käufer schnellstmöglich mitgeteilt. Entsprechende Störungen berechtigen den Käufer zum Rücktritt von Vertrag.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Käufer bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt der Gutschein im Eigentum von und das Nutzungsrecht daran bei der Verkäuferin.

  2. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer weder berechtigt, die Ware weiter zu veräußern noch über den Gutschein zu verfügen; insbesondere darf der Käufer Dritten vertraglich keine Nutzung am Gutschein einräumen.

§ 8 Haftung

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur bei Verletzung vertragswidriger Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

  2. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Gutscheins verursachten Schäden haftet die Verkäuferin nicht.

  3. Unabhängig von einem Verschulden der Verkäuferin bleibt eine Haftung der Verkäuferin bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

  4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Verkäuferin für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

  5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Datenschutz

  1. Die Verkäuferin verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

  2. Die Verkäuferin erhebt personenbezogene Daten des Käufers zum Zweck der Vertragsdurchführung zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Käufers ist möglich. Zudem hat der Käufer das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Käufer direkt an die Verkäuferin richten. Der Käufer hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse der Verkäuferin gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

§ 10 Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Verkäuferin nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

  2. Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext ist bei der Verkäuferin gespeichert.

  3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Verkäuferin zuständig ist. Die Verkäuferin ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

  4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit der Verkäuferin geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.

Teil B

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Regelungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen zwischen Verbrauchern sowie Unternehmern (nachfolgend Kunde/n) und der Cafe W GmbH, Universitätsplatz 7/8, 18055 Rostock (nachfolgend: Cafe W).

  2. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde die Geltung der jeweils aktuellen AGB der Cafe W an. Dies gilt auch für etwaige Folgegeschäfte, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

  3. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Lieferungen oder Leistungen widersprochen. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

§ 2 Leistungen

  1. Cafe W bietet ihre Leistungen gewerblichen und privaten Kunden an. Eine Vermietung der Räumlichkeiten ist ab einer Personenanzahl von mindestens X Personen bis maximal Y Personen möglich.

  2. Die Parteien besprechen ein Rahmenprogramm für die vom Kunden geplante Veranstaltung. In diesem Rahmenprogramm werden alle für die Parteien wichtigen Punkte abgesprochen und sodann in einem Angebot von Cafe W fixiert.

  3. Die Verpflegung mit Speisen und Getränken wird mit dem Kunden abgestimmt. Der Preis für die Vermietung sowie für die Verpflegung wird individuell vereinbart.

  4. Cafe W stellt Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle) sowie nach vertraglicher Vereinbarung Tischwäsche, Tischgedecke und andere Nutzgegenstände (Equipment) zur Verfügung. In der vertraglichen Vereinbarung ist festgelegt, wer von den beiden Vertragsparteien für den Aufbau und Abbau zuständig ist.

§ 3 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

  1. Präsentationen, z. B. auf der Internetseite der Cafe W sowie telefonische Auskünfte, stellen noch kein verbindliches Angebot der Cafe W dar. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels Erklärungen in Textform zustande. Hierzu unterbreitet Cafe W dem Kunden ein Angebot in Textform, welches dieser ebenso in Textform annehmen kann. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

  2. Der Leistungsumfang wird durch das Angebot der Cafe W und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt.

  3. Die Bestätigung des Auftrags von der Cafe W weist einen im Voraus berechneten Gesamtbetrag aus. Dieser Betrag bezieht sich auf die in der Auftragsbestätigung definierten Leistungen. Sollten die tatsächlich erbrachten Leistungen den Umfang des Vertrags überschreiten, werden die zusätzlichen Leistungen gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste berechnet. Die finale Abrechnung basiert auf den tatsächlich erbrachten Leistungen.

§ 4 Leistungsausführung

  1. Die Bestuhlung und Einrichtung des Veranstaltungsraums richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten der Cafe W und den vertraglichen Abstimmungen. Grundsätzlich obliegt es im Ermessen der Cafe W, wie die konkrete Bestuhlung und Einrichtung des Veranstaltungsraumes letztlich durchgeführt wird, wenn dies nicht explizit anders zwischen den Parteien in Textform vereinbart wurde.

  2. Die Cafe W kann, bei Produkten, die saisonalen Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegen (wie z. B. Obst und Gemüse), diese ohne Preisänderung durch gleichwertige Artikel ersetzen. Eine Mitteilung an den Kunden ist nur erforderlich, wenn es sich um eine wesentliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, insbesondere wenn kein gleichwertiger Ersatz möglich ist.

  3. Kunden oder deren Gäste dürfen zu Veranstaltungen keine eigenen Speisen oder Speisen Dritter mitbringen. Das Mitbringen von Getränken in geschlossenen Behältern ist nur nach vorheriger Absprache mit der Cafe W gestattet.

  4. Falls die Cafe W ein Buffet oder ähnliches anbietet, liegt es im Ermessen der Cafe W oder deren Beauftragten vor Ort, zu entscheiden, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt oder wann es aus mikrobiologischen Gründen abgebaut werden muss. In der Regel geschieht dies nach 3 bis 3,5 Stunden, unter ungünstigen klimatischen Bedingungen eventuell auch früher.

  5. Hat die Cafe W Speisen bereitgestellt, die nicht verzehrt wurden, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, diese mitzunehmen.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gebuchten Räumlichkeiten abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Preis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Cafe W gegenüber Dritten.

  2. Zeitpunkte für Beginn, Dauer und Ende der Vermietung der Räume sind im Rahmenprogramm festgelegt und mit dem Kunden fest vereinbart. Der Kunde ist für die Durchführung verantwortlich.

  3. Bei Nichtbeachtung der im Rahmenprogramm festgelegten Zeiten kann Cafe W den ihr dadurch hinaus entstehenden Schaden für die zusätzliche Nutzung der Räumlichkeiten in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es frei, Cafe W nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  4. Der Kunde darf die gebuchten Räumlichkeiten nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.

  5. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Räumlichkeit lediglich vom Kunden und den weiteren sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen (Gäste und Teilnehmer des Kunden) in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cafe W.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich Cafe W anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

  7. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Kunde Cafe W eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn Cafe W die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Kunden die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Kunde ein für Cafe W erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.

§ 6 Preise und Preisanpassung

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig zum Zeitpunkt des Aufenthaltes gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.

  2. Cafe W ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen von Cafe W berechnete Preis durch steigende Einkaufs-, Energie-, oder Lohnkosten erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.

  3. Die Preise können von Cafe W ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Räumlichkeiten oder der im Rahmenprogramm bestimmten Dauer oder weitere Leistungen wünscht und Cafe W dem zustimmt.

§ 7 Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten-Bezahlung

  1. Der Kunde hat eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vorab kalkulierten Gesamtpreises einen Monat vor der Veranstaltung an Cafe W zu leisten. Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Event weniger als ein Monat, ist die Anzahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

  2. Die restliche Vergütung ist vom Kunden nach der Veranstaltung nach Rechnungsstellung zu zahlen.

  3. Rechnungen von Cafe W sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

  4. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

  5. Bei Zahlungsverzug ist Cafe W berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins geltend zu machen. Cafe W bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann Cafe W eine Mahngebühr von 2,50 Euro zzgl. MwSt erheben.

  6. Es steht Cafe W in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte oder EC-Karte sie bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

§ 8 Stornierung von Veranstaltungen

  1. Sollte der Kunde ohne triftigen Grund den abgeschlossenen Vertrag kündigen (stornieren), ist Cafe W berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu fordern. Cafe W muss hierbei ersparte Aufwendungen oder Einnahmen, die durch anderweitige Verwendung ihrer Ressourcen erzielt werden oder die sie böswillig unterlässt zu erzielen, anrechnen lassen. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird angenommen, dass die Cafe W Anspruch auf folgenden Anteil der vereinbarten Vergütung hat:

    • 50 % bei Kündigung bis 2 Monate vor der Veranstaltung

    • 75 % bei Kündigung zwischen 2 Monaten und 14 Tagen vor der Veranstaltung

    • 85 % bei Kündigung zwischen 14 und 3 Tagen vor der Veranstaltung

    • 95 % bei Kündigung weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung

Dem Kunden steht es frei, höhere Einsparungen oder entgangenen Gewinn nachzuweisen. Ebenso bleibt es der Cafe W vorbehalten, niedrigere Einsparungen oder entgangenen Gewinn darzulegen. Die Beweislast für die behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den entgangenen Gewinn trägt der Kunde, wie gesetzlich vorgesehen.

  1. Insoweit Ihnen eine kostenfreie Stornierung (Rücktrittsrecht) eingeräumt wurde, so sind wir innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  2. Ein Rücktrittsrecht besteht für uns auch dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.

  3. Zudem sind wir berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):

  • Die Nichterbringung einer fälligen Leistung

  • Die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere durch uns nicht zu vertretende Umstände

  • Eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung

  • Die Buchung der Lokalität unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Vertragspartners oder des Zwecks

  • Wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Cafe W oder ihrer Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich der Cafe W herrührt.

  1. Wir haben Sie von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch Ihrerseits auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

§ 9 Haftung

1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Cafe W nur bei Verletzung vertragswidriger Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

2. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel der Leistung verursachten Schäden haftet Cafe W nicht.

3. Unabhängig von einem Verschulden von Cafe W bleibt eine Haftung von Cafe W bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Cafe W für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 10 Datenschutz

Cafe W erhebt personenbezogene Daten des Vertragspartners zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter darf Cafe W die personenbezogenen Daten des Vertragspartners auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an Cafe W richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse von Cafe W gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

§ 11 Streitbeilegung für Verbraucher

Allgemeine Informationen zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Absatz 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europe.eu/consumers/odr/.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Die Vertragssprache ist deutsch. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Cafe W und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  3. Klagen gegen Cafe W sind an deren Sitz zu erheben.

  4. Für Klagen von Cafe W gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Cafe W maßgebend.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  6. Abgeschlossene Verträge werden durch Cafe W gespeichert und können dem Kunden jederzeit ausgehändigt werden.

Teil C

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Regelungen gelten für den Ticketverkauf für Veranstaltungen deren Veranstalterin die Cafe W GmbH, Universitätsplatz 7/8, 18055 Rostock, ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen der Cafe W GmbH (nachfolgend Veranstalterin genannt) und den Kartenkäufern (nachfolgend Kunde/n genannt).

  2. Werden Eintrittskarten über eine externe Vorverkaufsstelle bezogen, kommt ein weiteres Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Vorverkaufsorganisation zustande, so dass mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Absage einer Veranstaltung zunächst gegenüber dieser Organisation möglich sind.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Mit der Präsentation der Veranstaltungen und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung über die Website ist noch kein verbindliches Angebot der Veranstalterin verbunden.

  2. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an die Veranstalterin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Zur Bestellung kann der Kunde auf der Website der Veranstalterin eine oder mehrere Tickets in den Warenkorb legen und seine persönlichen Daten angeben. Anschließend bestätigt der Kunde seine Auswahl, wählt die von ihm gewünschte Zahlungsmethode und gibt durch Klicken des Kaufen-Buttons ein verbindliches Kaufangebot ab.

  3. Nach Abgabe des Angebots erfolgt eine Vertragsannahme durch die Veranstalterin erst konkludent durch Übersendung einer Bestellbestätigung an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse.

  4. Mit Übersendung der Ticktes (elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse oder per Post) erhält der Kunde nochmals eine Zusammenfassung der Bestellung, die Widerrufsbelehrung sowie diese AGB. Die Veranstalterin behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Eintrittskarten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken.

  5. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet. Im Gebäude sowie im direkten Außenbereich vor der Veranstaltungsstätte ist Besuchern das Anbieten/ der Weiterverkauf von Eintrittskarten generell untersagt.

§ 3 Preise

  1. Der im Angebot zum Vertragsschluss genannte Preis ist gegenüber dem Kunden verbindlich.

  2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

  3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Kunden die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

§ 4 Bezahlung

  1. Die Bezahlung der Eintrittskarten kann per Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung oder Lastschrift erfolgen. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.

  2. Kann die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung (EC-Zahlung) seitens der von ihm beauftragten Bank nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden, oder sollten Rückbelastungen erfolgen, muss der Kunde in einem solchen Fall der Veranstalterin die finanziellen Aufwendungen erstatten, die durch eine Rückabwicklung entstehen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 5 Übertragbarkeit

  1. Die Eintrittskarten sind nicht personalisiert.

  2. Die Eintrittskarte ist auf eine andere Person als den Kunden, welcher die Karte erworben hat, übertragbar. Die Veranstalterin kann somit mit befreiender Wirkung an den jeweiligen tatsächlichen Inhaber des Tickets leisten.

§ 6 Informationen zur Veranstaltung, Ausfall/ Abbruch von Veranstaltungen

  1. Die gültigen Veranstaltungszeiten werden von der Veranstalterin über ihre Social-Media-Kanäle, ihre Website und auf den Eintrittskarten bekanntgegeben. Änderungen bleiben der Veranstalterin vorbehalten. Die Veranstalterin wird die Kunden nach bestem Wissen und Gewissen rechtzeitig über den Ausfall einer Veranstaltung, Veranstaltungsänderungen oder Änderungen des Veranstaltungsbeginns informieren. Für die Richtigkeit von Ankündigungen und Veröffentlichungen (z.B. in Programmheften, im Internet oder in der Presse) übernimmt die Veranstalterin keine Gewähr.

  2. Bei Ausfall und endgültiger Absage der Veranstaltung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises gegen Rückgabe der Originaleintrittskarten. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Termin der Veranstaltung, geltend gemacht wird.

  3. Sollte eine Veranstaltung örtlich oder terminlich verlegt werden, behalten die Karten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nur bei einer terminlichen Verlegung möglich. Dazu müssen die Karten vor dem Ersatztermin im Original zurückgegeben werden.

  4. Der Kunde hat sich eigenständig und kurzfristig über die örtlich geltenden Bestimmungen für die Veranstaltung zu informieren und den entsprechenden Präventionsmaßnahmen Folge zu leisten, um Zutritt zu der Veranstaltung zu erhalten.

§ 7 Beanstandung, Rücknahme

  1. Bei Kauf der Karten ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit der Anzahl, der aufgedruckten Preise sowie sämtlicher Einzelheiten zur Veranstaltung (Art der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen sofort geltend gemacht werden.

  2. Die Rücknahme bereits gekaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Risiko der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs, z. B. durch Krankheit, Urlaub, Verlust oder Zerstörung der Karten, liegt beim Kunden.

§ 8 Haftung

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung vertragswidriger Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

  2. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Gutscheins verursachten Schäden haftet die Veranstalterin nicht.

  3. Unabhängig von einem Verschulden der Veranstalterin bleibt eine Haftung der Verkäuferin bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

  4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Veranstalterin für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

  5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Datenschutz

Die Veranstalterin erhebt personenbezogene Daten des Vertragspartners zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter darf die Veranstalterin die personenbezogenen Daten des Vertragspartners auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an die Veranstalterin richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse der Veranstalterin gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

§ 10 Streitbeilegung für Verbraucher

Allgemeine Informationen zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Absatz 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europe.eu/consumers/odr/ .

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Die Vertragssprache ist deutsch. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  3. Klagen gegen die Veranstalterin sind an deren Sitz zu erheben.

  4. Für Klagen der Veranstalterin gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Veranstalterin maßgebend.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  6. Abgeschlossene Verträge werden durch die Veranstalterin gespeichert und können dem Kunden jederzeit ausgehändigt werden.